Barrierefreiheitserklärung für Onlineshops – Muster und Anleitung
Wer als Onlineshop unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt, muss nicht nur barrierefrei sein, sondern auch Informationen darüber bereitstellen, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. In der Praxis geschieht das in einer eigenen Seite, oft „Barrierefreiheitserklärung“ oder „Erklärung zur Barrierefreiheit“ genannt. Hier erfahren Sie, was hineingehört, und erhalten eine Vorlage.
Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt den Stand unserer Recherche (November 2026) wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Was verlangt das Gesetz?
Nach § 14 Abs. 1 BFSG dürfen Dienstleistungserbringer ihre Dienstleistung nur anbieten, wenn sie barrierefrei ist und die in Anlage 3 genannten Informationen bereitgestellt werden. Laut Anlage 3 Nr. 1 gibt der Dienstleistungserbringer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise an, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt; die Informationen müssen für die Allgemeinheit barrierefrei zugänglich sein. Soweit anwendbar, gehören jedenfalls dazu:
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format,
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind,
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt,
- die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Für das BFSG ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Bitte prüfen Sie den aktuellen Gesetzestext und die Angaben der MLBF, bevor Sie die Erklärung veröffentlichen.
Wo gehört die Erklärung hin?
- Shopify: Unter Onlineshop › Seiten eine neue Seite anlegen und im Footer-Menü verlinken. Zusätzlich in den AGB auf die Seite verweisen.
- WooCommerce: In WordPress eine Seite anlegen, im Footer-Menü verlinken und in den AGB darauf verweisen.
- Die Seite muss selbst barrierefrei sein: klare Überschriften, echte Textinhalte (keine PDF-Bilddatei), ausreichender Kontrast.
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Muster: Erklärung zur Barrierefreiheit
Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern. Beschreiben Sie den tatsächlichen Stand ehrlich – auch bekannte Einschränkungen.
Erklärung zur Barrierefreiheit 1. Unser Angebot [Firmenname] betreibt unter [shop-url] einen Onlineshop für [Produktgruppe]. Kundinnen und Kunden können dort Produkte suchen, auswählen, in einen Warenkorb legen und kostenpflichtig bestellen. Die Bezahlung erfolgt über [Zahlarten]. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. 2. So funktioniert der Bestellvorgang [Kurze Schritt-für-Schritt-Beschreibung: Suche/Kategorie – Produktseite mit Variantenauswahl – Warenkorb – Kasse mit Adress- und Zahlungsangaben – Bestätigung. Hinweise zu Kundenkonto, Gastbestellung, Lieferzeiten.] 3. Wie wir die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen Unser Shop orientiert sich an der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Insbesondere: - Alle Funktionen sind per Tastatur bedienbar; der Fokus ist sichtbar. - Produktbilder haben Textalternativen. - Texte und Bedienelemente haben ausreichende Farbkontraste. - Formularfelder sind beschriftet, Fehler werden im Text erklärt. - Die Seiten sind mit Überschriften und Landmarks strukturiert und bis 400 % zoombar. Stand der letzten Prüfung: [Datum], Methode: [z. B. Prüfung mit automatischen Tools sowie manueller Tastatur- und Screenreader-Test]. 4. Bekannte Einschränkungen [z. B. „Einige ältere Produktvideos haben noch keine Untertitel. Wir ergänzen sie bis [Datum].“ – oder: „Derzeit sind uns keine Einschränkungen bekannt.“] 5. Feedback und Kontakt Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen in einem anderen Format benötigen, schreiben Sie uns: [E-Mail], [Telefon]. Wir antworten in der Regel innerhalb von [x] Werktagen. 6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) [Anschrift und Kontakt laut www.mlbf-barrierefrei.de] Erstellt am: [Datum] · Zuletzt aktualisiert: [Datum]
Häufige Fehler
- Behauptungen ohne Prüfung: „Unser Shop ist vollständig barrierefrei“ ohne jede Prüfung ist riskant. Schreiben Sie, was geprüft wurde und wann.
- Verweis auf ein Overlay-Widget als Nachweis: Ein Widget ist keine Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden. Mehr dazu: Warum Overlay-Widgets das BFSG nicht lösen.
- Kopierte Behörden-Muster: Muster für öffentliche Stellen nach BITV 2.0 folgen anderen Vorgaben (z. B. Schlichtungsverfahren) und passen nicht 1:1 auf Shops.
- Nie aktualisiert: Nach Theme-Wechseln oder neuen Apps sollten Sie Prüfung und Erklärung erneuern.
Bevor Sie die Erklärung schreiben, lohnt sich ein Blick auf die eigentlichen Barrieren: Starten Sie mit der BFSG-Checkliste oder den 10 WCAG-Fixes für WooCommerce. Im 199-€-Paket von Barrierefix ist ein Entwurf Ihrer Erklärung auf Basis der tatsächlichen Prüfergebnisse enthalten.
Quellen
- § 14 BFSG – Pflichten der Dienstleistungserbringer
- Anlage 3 BFSG
- MLBF – Informationen für Unternehmen
- WCAG 2.1 (W3C-Empfehlung)
Häufige Fragen
Muss jeder Onlineshop eine Barrierefreiheitserklärung haben?
Shops, die unter das BFSG fallen, müssen die Informationen nach Anlage 3 BFSG bereitstellen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Anforderungen ausgenommen.
Was muss in die Barrierefreiheitserklärung?
Laut Anlage 3 BFSG eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, eine Beschreibung, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden, und die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Wo veröffentliche ich die Erklärung?
In den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, in der Praxis meist als eigene Seite, die im Footer verlinkt und in den AGB referenziert wird.
Kann ich das Muster für öffentliche Stellen verwenden?
Nicht unverändert. Erklärungen nach BITV 2.0 für öffentliche Stellen folgen anderen Vorgaben als Erklärungen nach dem BFSG.