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Barrierefreiheitserklärung erstellen lassen

Eine Barrierefreiheitserklärung zeigt Ihren Besucherinnen und Besuchern, wie zugänglich Ihre Website ist, wo es noch Einschränkungen gibt und wie man Sie bei Problemen erreicht. Wir erstellen Ihnen eine solche Erklärung auf Grundlage einer echten Prüfung Ihrer Website – nicht als leeres Formular. Das Angebot richtet sich an alle Websites: Onlineshops ebenso wie Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Agenturen, Vereine oder Websites auf WordPress, Wix und Jimdo.

Paket „Barrierefreiheitserklärung + Kurzcheck“: 79 € netto (zzgl. 19 % USt.)
Automatisierter und manueller Kurzcheck nach WCAG 2.1 AA für bis zu 5 Seiten, Kurzübersicht der Befunde und eine veröffentlichungsfertige Erklärung – geliefert innerhalb von 3 Werktagen. Bezahlung per Rechnung.

Jetzt für 79 € anfragen

Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt den Stand unserer Recherche (November 2026) wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft vor allem bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten – im Web insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen (z. B. Onlineshops oder Buchungen mit Vertragsschluss). Wer solche Dienstleistungen anbietet, muss nach Anlage 3 BFSG Informationen dazu bereitstellen, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss mit Verbrauchern fallen in der Regel nicht unter das BFSG. Öffentliche Stellen haben eigene Pflichten nach dem Behindertengleichstellungsrecht (BITV 2.0 bzw. Landesrecht).

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann sich eine Erklärung lohnen: Sie zeigt, dass Sie sich mit dem Thema befasst haben, gibt Menschen mit Behinderungen einen Kontaktweg und macht bekannte Einschränkungen transparent. Und der zugrunde liegende Check deckt Barrieren auf, die auch allen anderen Nutzerinnen und Nutzern das Leben schwer machen – etwa schwache Kontraste oder Formulare ohne Beschriftung.

Was gehört in die Erklärung? (Anlage 3 BFSG)

Anlage 3 BFSG nennt Informationen, die Dienstleistungserbringer in barrierefreier Form bereitstellen, unter anderem:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format,
  • Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind,
  • eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (in der Praxis: Bezug auf WCAG 2.1 AA bzw. EN 301 549 und Stand der Umsetzung).

Bewährt haben sich zusätzlich: ein Hinweis auf bekannte, noch nicht behobene Barrieren, das Datum der Prüfung und der letzten Aktualisierung, eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen sowie die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, MLBF). Die Erklärung sollte leicht auffindbar sein, etwa im Footer neben Impressum und Datenschutz.

So läuft es ab

  1. Anfrage: Sie wählen im Formular „Erklärung + Kurzcheck (79 €)“ und nennen Ihre Website.
  2. Bestätigung: Wir bestätigen per E-Mail Umfang (bis zu 5 Seiten, z. B. Startseite, Leistungen, Kontakt, Formular, Impressum) und Preis.
  3. Prüfung: automatisierte Tests (axe-core, pa11y) plus manuelle Prüfung von Tastaturbedienung, Fokus, Kontrasten, Überschriften, Alternativtexten und Formularen.
  4. Lieferung in 3 Werktagen: Kurzübersicht der Befunde und Ihre Erklärung als Text und HTML zum Einfügen.
  5. Rechnung: Sie erhalten eine Rechnung der ETHMO GmbH zur Zahlung per Überweisung.

Sie möchten mehr Tiefe? Der BFSG-Prüfbericht (149 €, bis zu 15 Seiten) enthält priorisierte Befunde mit Anleitung zur Behebung. Für Onlineshops gibt es zusätzlich das Shop-Fix-Paket (199 €), bei dem wir die wichtigsten Barrieren direkt im Theme beheben. Lieber selbst schreiben? Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage für die Barrierefreiheitserklärung.

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Quellen

Häufige Fragen

Brauche ich als kleines Unternehmen eine Barrierefreiheitserklärung?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), sind vom BFSG ausgenommen. Eine freiwillige Erklärung schafft dennoch Transparenz gegenüber Ihren Besucherinnen und Besuchern.

Ist die Erklärung eine Rechtsberatung oder Zertifizierung?

Nein. Wir sind keine zertifizierte Prüfstelle und leisten keine Rechtsberatung. Die Erklärung dokumentiert den technischen Stand unserer Prüfung nach bestem Wissen.

Wie bezahle ich?

Nach Ihrer Anfrage bestätigen wir Umfang und Preis per E-Mail. Nach Lieferung erhalten Sie eine Rechnung der ETHMO GmbH zur Zahlung per Überweisung.